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Urheberrecht im Internet

Jeder spricht von Web 2.0 und will damit sagen, dass die Zukunft des Internets den Usern gehöre, die das Internet auch mit Inhalten füllen. Der Hinweis auf das Urheberrecht wirkt in diesem Zusammenhang oft angestaubt. Menschen verwenden Internetdienste, die frei verfügbar und ohne große Kenntnisse genutzt werden können. Sie laden ihre Videos auf YouTube oder anderen Videodiensten hoch, bieten ihre Bilder auf Flickr jedermann zur Ansicht an oder networken auf MySpace, StudiVZ etc. Auf Blogs schreiben sie und stellen jedermann ihre Werke zur Verfügung.

Aber: Das Urheberrecht macht auch vor dem Internet nicht halt. Gerade im Internet ist es mit technischen Möglichkeiten ganz einfach, Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren. Jeder, der im Internet Videos, Bilder, Audiodateien oder Texte tauscht, ist beobbachtbar. Big Brother is watching you. Und deshalb sollte man sich über das, was im Internet vom Urheberrecht erlaubt ist, informieren - nicht nur über das, was technisch möglich ist.

Das Problem sind nicht Inhalte, die man selbst schafft. Das Problem sind fremde Inhalte, persönliche Informationen oder Bilder von dritten Personen, die man online stellt. Was ist hier rechtens?

Die Unterhaltungsindustrie (Film- und Musikindustrie) macht es vor: Sie sucht auf Tauschbörsen systematisch nach illegal eingestellten Inhalten und belangt Menschen, die entweder keine Ahnung vom Urheber- oder Persönlichkeitsrecht? haben oder es übertreten trotz eigenen Wissens. Anwälte verschicken Abmahnungen, erstatten Anzeigen und erheben Klagen. Oft zahlen die Beklagten, wenn das Gericht gegen sie entscheidet, mehrere tausend Euro Strafe.

Anders als bei Tauschbörsen gehen die Verfolger von Urheberrechtsverletzungen bei Web 2.0-Diensten meist direkt geben den Anbieter solcher Dienste vor. Doch auch gegen die Nutzer solcher Dienste könnten sie vorgehen.

Fahnder nehmen auch immer mehr Blogs?, Foren? und private Webseiten? ins Visier und verfolgen auch hier die Verwendung von ungenehmigten Bildern, Texten etc.

Selbermachen ist erlaubt

Wer ein bisschen kreativ und technisch begabt ist, kann heute digitale Inhalte bereitstellen. Er kann Fotos ins Netz stellen, Texte und Musik. Auch Videos zu drehen ist kein Hexenwerk. Im Grundsatz gilt: Was man selbst macht, ist erlaubt. Alles Selbstgemachte kann man ins Netz stellen. Das kann ein Blogbeitrag sein, ein eigenes Foto auf der eigenen Seite oder auf MySpace. Normalerweise ist die eigene kreative Leistung vom Urheberrecht geschützt und ich kann mich gegen die kommerzielle oder anderweitige Nutzung wehren, wenn ich sie nicht will.

Aber: Die Rechte anderer sind zu wahren!

Mein Urheberrecht hat aber dort seine Grenze, wo ich andere Recht verletzt. Um das zu illustrieren, wird immer das Beispiel Graffitis genannt: Natürlich kann ich mich nicht auf mein Urheberrecht berufen, wenn ich ohne die Erlaubnis des Eigentümers ein Haus mit ihnen "verziere". In dem Fall habe ich Eigentumsrechte verletzt und kann auf Schadensersatz verklagt werden.

Ähnlich bei digitalen Inhalten: Ohne die Erlaubnis der Gefilmten kann ich nicht ein Video von meiner Party bei YouTube hochladen, denn die Gefilmten, haben - außer sie sind Personen der Zeitgeschichte, also Stars, Politiker etc. - ein "Recht am eigenen Bild". Ihr Bild darf nur veröffentlicht werden, wenn sie zustimmen. Eine Ausnahme davon gibt es noch bei öffentlichen Versammlungen von Menschen.

Als Urheberrechtsopfer kann man sich gegen solche Vorgänge wehren. Oft genügt eine E-Mail an den Verletzter: Man schreibt ihm mit einer Frist, bis wann er das Bild oder den eigenen Text aus dem Internet zu nehmen hat. Wenn diese E-Mail nichts hilft und die Frist verstrichen ist, kann man den Vorgang einem Rechtsanwalt übergeben. Oft weiß man bei Portalen nicht, wer ein Bild, einen Film oder Text online gestellt hat, weil er einen Nickname verwendet. In diesem Fall wendet man sich direkt an den Portalbetreiber.

Vorsicht mit fremden Inhalten

Urheberrechtlichen Schutz genießen Musikstücke, Filme, Texte, Fernsehsendungen, Computerprogramme, Grafiken und vieles mehr. Im privaten Bereich kann man diese geschützten Inhalte meist ohne die Zustimmung des Rechteinhabers nutzen. Das macht das Recht auf eine Privatkopie möglich. Als privater Bereich gelten dabei Familie und Freunde. Urheberrechtlich kein Problem ist es auch, auf einer Plattform ein Bild oder einen Film anzusehen, selbst wenn sie dort illegal eingestellt wurden.

Verboten ist es aber, selbst aufgezeichnete Sendungen oder Musikdateien bei YouTube oder ähnlichen Seiten hochzuladen oder in einer Tauschbörse zu tauschen. Das alles ist nämlich "öffentliches Zugänglichmachen". Und das darf nur der Rechteinhaber. Öffentliches Zugänglichmachen von fremden Inhalten ist selbst dann nicht erlaubt, wenn man selbst kein kommerzielles Interesse hat oder wenn der Text, die Musikdatei, der Film oder das Foto schon auf einer anderen Webseite steht. Wer auf solche Inhalte auf anderen Seiten hinweisen will, muss einen Hyperlink setzen, wenn er nicht das Recht des Autors hat, den Inhalt auf seiner eigenen Seite zu veröffentlichen.

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