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Urheberrecht

Das Urheberrecht (UrhG) schützt das geistige Eigentum der Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst bis 70 Jahre nach ihrem Tod.

Allgemeines

Seit 1965 wird das geistige Eigentum der Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst bis 70 Jahre nach ihrem Tod durch das sogenannte Urheberrecht (UrhG) geschützt. Auf diese Weise geschützte Texte dürfen nicht ohne Einwilligung der Rechteinhaber (die Autoren oder ihre Erben) verwendet werden, auch nicht auszugsweise. Ausgenommen sind lediglich kurze Textpassagen in wissenschaftlichen Werken, die zur Untermauerung eigener, im Kontext der Zitate getroffener Aussagen dienen.

Geschichte

"Allen, die unrecht verfahren und sündigen mit diesem Buch, denen sende ich diesen Fluch und denen, die Falsches hinzu erdichten: Der Aussatz soll sie dann vernichten. Wer dem Teufel ohne Ende will zugehören, der sende ihm diese Urkunde und fahre zu der Hölle Grunde …" Diesen Buchfluch schrieb Eike von Repgow? in seinen "Sachsenspiegel", einem Gesetzbuch?, entstanden um 1220, also im Mittelalter. Wie sollte damals ein Autor seinen Text gegen Veränderungen schützen? Geistiges Eigentum war damals kein besonderer Wert. Repgow blieb nichts anderes übrig, als mit seinem Buchfluch Himmel und Hölle zur Hilfe zu rufen.

Die geistige Urheberschaft eines Werkes kann nur im Zusammenhang mit seiner Dokumentation? anerkannt werden. Dies begann mit dem Aufkommen der Bilder, der Skulpturen und vor allem der Schrift. So war bei den Sumerern, Ägyptern und den Assyrern zwar die Tontafel mit dem Text vor Raub geschützt, aber nicht der Text selbst ...

Mehr Infos zur Geschichte des Urheberrechts

Urheberrecht im Internet

Im Grunde ist es ganz einfach: Man muss den Rechteinhaber fragen, wenn man ein fremdes Werk online bringen will, egal ob auf YouTube, Flickr, MySpace, StudiVZ, im eigenen Blog, Forum, Wiki oder in einer Tauschbörse. Ansonsten können Abmahnungen, Klagen oder gar strafrechtliche Verfolgung die Folge sein.

Mehr Infos zum Urheberrecht im Internet

Links

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